Arbeitstellen, die bei Dunkelheit bestehen, müssen entsprechend ihrer Tiefe abgesichert werden. Im Bereich von Fußgängern und Radfahrern sind an die Absicherungen folgende Mindestanforderungen gestellt: bis 0,60 m Grabentiefe Absperrschranken (Höhe mind. 100 mm) 1,25 m Grabentiefe Absperrschranken (Höhe mind. 250 mm) ab 1,25 m Grabentiefe mobile Absturzsicherung oder feststehender Bauzaun.